Fluidlexikon

Überlagerungsgesetz

Das Überlagerungsgesetz besagt: Wenn eine Eingangsgröße (xe1) eine Ausgangsgröße (xa1) und ebenso eine andere Eingangsgröße (xe2) eine Ausgangsgröße (xa2) hervorruft, wenn also gilt:

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dann erzeugt bei Gültigkeit des Überlagerungsgesetzes auch die Summe der Eingangsgrößen, also (xe1 + xe2), die Summe der Ausgangsgrößen (DIN 19 226):

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