Fluidlexikon

Grundstellung

Vorgesehene Signalstellung der speichernden Glieder einer Steuereinrichtung als Voraussetzung für die Verwirklichung des Programms.

Im Signalbereich wird ein vorgesehener Signalzustand als Voraussetzung für die Verwirklichung eines Programms häufig durch Einschalten der Hilfsenergie erreicht (DIN 19 237).

Bei hydraulischen Steuergliedern wird die Grundstellung überwiegend durch mechanische Impulse, z. B. durch Federn erzwungen, so z. B. die Grundstellung eines Wegeventils oder eines Druckventils. Man spricht dann auch von der Ruhestellung des Geräts.