Das für die Steuerungsbewegungen eines vorgesteuerten Ventils notwendige Druckmedium wird aus dem eigenen Kreislauf entnommen. Es ist daher kein gesonderter Steuerölkreislauf erforderlich. In der Regel muss aber der notwendige Mindestbetätigungsdruck durch Vorspannen des Ablaufs (auf ca. 5 bar min.) erreicht werden.
Beispiel: Ein durch ein direktgesteuertes Ventil vorgesteuertes Ventil mit internem Druckabgriff.